Worauf Sie beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags achten sollten
Wichtige Inhaltspunkte beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags
Ein Immobilienkaufvertrag ist ein bedeutendes und komplexes Dokument. Hier erfahren Sie, worauf Sie besonders beim Kaufvertrag achten sollten und welche Fallstricke es gibt.
Rolle des Notars beim Immobilienkauf in Deutschland:
Der Notar erstellt und beglaubigt den Kaufvertrag, was mindestens drei Termine erfordert. Beim ersten Termin wird ein Vorvertrag erstellt. Beim zweiten Termin werden Vorvertrag und mögliche Änderungen besprochen. Im dritten Termin wird der Kaufvertrag gründlich geprüft und bei Zustimmung aller Parteien unterzeichnet und beurkundet.
Die Finanzierungsvollmacht
Die Finanzierungsvollmacht ist ebenfalls ein fester Bestandteil eines Immobilienkaufvertrags. Der Verkäufer gewährt dem Käufer dabei die Befugnis, die Immobilie finanziell zu belasten, obwohl der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde. Dadurch kann die finanzierende Bank die Immobilie als Sicherheit verwenden, bevor das Geld aus dem Immobilienkredit fließt.
Die Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und garantiert dem Käufer den vereinbarten Eigentumserwerb. Vom Zeitpunkt der Einigung über den Immobilienkauf bis zur tatsächlichen Vertragsunterzeichnung können Wochen oder sogar Monate vergehen. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer seine Meinung ändert, zum Beispiel wenn ein anderer Käufer mehr Geld für die Immobilie bietet. Sie bietet auch Schutz vor einer Insolvenz des Verkäufers und davor, dass Gläubiger des Verkäufers Zugriff auf das Grundstück haben. Käufer sollten daher immer auf eine Auflassungsvormerkung bestehen.
Übergang von Nutzen und Lasten beim Immobilienkauf:
Dies bezeichnet den Zeitpunkt, an dem das Grundstück wirtschaftlich auf den Käufer übergeht. Der Käufer erhält ab diesem Zeitpunkt die Erträge aus der Immobilie, z. B. Mieteinnahmen, und trägt gleichzeitig alle Kosten. Dies sollte klar im Kaufvertrag definiert werden und erfolgt normalerweise zusammen mit der Schlüsselübergabe nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Falls abweichende Regelungen gewünscht sind, sollten Verkäufer entsprechende Absicherungen treffen. In der Regel ist es ratsam, Schlüsselübergabe und wirtschaftlichen Übergang an die vollständige Zahlung zu knüpfen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Immobilienkaufvertrag haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf zur Verfügung.